Einreisebestimmungen Niederlande
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
---|---|
Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass |
vorläufiger Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen vorläufigen Reisepass |
Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis |
vorläufiger Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis |
weitere Anmerkungen |
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Kinderreisepass |
Reisepass |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass |
Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis |
vorläufiger Personalausweis |
Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) |
Ja, bis zum 26.06.2012 genügt für Kinder unter 14 Jahren die Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, mitreisende Kinder ab 14 Jahren benötigen ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigem Kinderausweis |
weitere Anmerkungen |
Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes Reisedokument mit Passfoto. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland